Allgemeine Geschäftsbedingungen JLM Verwaltungs GmbH für das Hotel Belvedere

  1. GELTUNGSBEREICH

1.1.      Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung und weiteren Leistungen des Hotels (Hotelaufnahmevertrag).
Diese Regelungen gelten, soweit nicht mit dem Gast Sondervereinbarungen getroffen wurden.

1.2.      Die Unter- und Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedarf der vorherigen Zustimmung des Hotels in Textform. Die Weitervermietung ist nicht gestattet.

  1. VERTRAGSABSCHLUSS, -PARTNER UND VERJÄHRUNG

2.1.      Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung in Textform zu bestätigen.

2.2.      Vertragspartner sind das Hotel und der Gast. Hat ein Dritter für den Gast gebucht, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner.

2.3.      Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.
Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Ansprüche aufgrund einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels.
Für diese Ansprüche gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

  1. LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNGEN UND AUFRECHNUNG

3.1.      Das Hotel ist verpflichtet, die vom Gast gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

3.2.      Der Gast ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von Ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen zu geltenden Preisen des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Gast veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte.

Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Umsatzsteuer ein.

3.3.      Das Hotel kann seine Zustimmung zu einer vom Gast gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer des Gastes davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/ oder für die sonstigen Leistungen erhöht.

3.4.      Rechnungen des Hotels sind innerhalb von 7 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar.
Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen geltend zu machen.
Darüber hinaus kann das Hotel eine angemessene Mahnpauschale in Höhe von 5,00 € je Mahnung verlangen.
Dem Gast bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

3.5.      Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsabschluss vom Gast eine Vorauszahlung oder eine Sicherheitsleistung zu verlangen.

Vorauszahlungen können wie folgt verlangt werden:

  1. a) Die Höhe der notwendigen Anzahlung/ Vorauszahlung und wann diese fällig ist, beziehungsweise abgebucht wird, ist der jeweiligen Raten-Richtlinie zu entnehmen.

Wir behalten uns vor, die Kreditkartenangaben (Kreditkartennummer, Verfallsdatum, Prüfziffer sowie den Namen des Karteninhabers) anzufordern. Alternativ geben wir Ihnen die Kontoverbindung von unserem Geschäftskonto für eine Überweisung. Sollte die Anzahlung nicht innerhalb der angegebenen Frist nach der Buchungsbestätigung eingegangen sein, machen wir vom Recht des Rücktritts vom Vertrag laut Punkt 6.1. Gebrauch.

  1. b) Bei Buchungen von 14 Tage vor Anreise, sind nach Erhalt der Buchungsbestätigung zu 100% des Zimmerpreises innerhalb von 5 Tagen zu entrichten. Alternativ können Sie Ihre Kreditkartendaten bei uns im System hinterlegen (Kreditkartennummer, Verfallsdatum, Prüfziffer sowie den Namen des Karteninhabers) und wir sind berechtigt, den Betrag von der angegebenen Kreditkarte abzubuchen. Ist kein Eingang des Geldbetrages oder der Kreditkartendaten zu verzeichnen oder die Karte konnte nicht belastet werden, nehmen wir vom Recht wie im Punkt 5.1. Rücktritt des Hotels festgehalten ist, gebrauch.
  2. c) Bei Buchungen innerhalb von 5 Tagen vor Anreise ist der Gesamtbetrag vor Anreise sofort zu leisten. Zu unserer Sicherheit verlangen wir die Kreditkartendaten (Kreditkartennummer, Verfallsdatum, Prüfziffer sowie den Namen des Karteninhabers) vom anreisenden Gast. Alternativ buchen wir den Betrag selbstständig von der hinterlegten Kreditkarte ab. Bei Nichtanreise des Gastes, belasten wir die Kreditkarte des Gastes mit 100% des Zimmerpreises.
  3. d) Extraleistungen wie Kurtaxe, Frühstück, Zwischenreinigung etc. müssen am Tag der Anreise, spätestens am Tag der Abreise beglichen werden.

Informationen zur Kurtaxe, sind dem Kurtaxenbeleg bei Anreise zu entnehmen.

  1. e) In begründeten Fällen, z.B. Zahlungsrückstand des Gastes, ist das Hotel berechtigt, weitere Leistungen abzulehnen, sofern berechtigte Interessen des Hotels vorliegen.
  2. f) Der Gast kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung gegenüber dem Hotel aufrechnen oder verrechnen.

3.6.      Weiter gilt als Vertragsbestandteil:

– Haustiere sind im gesamten Hotel und Gästehaus nicht gestattet.

– Frühstück Kinder: bis zum vollendeten 6. Lebensjahr ist das Frühstück kostenlos, ab dem 7. Lebensjahr sind es 50% des Frühstückspreises und ab dem 12. Lebensjahr sind es 100%.

– Ab einem Aufenthalt von mind. 7 Tagen, ist ein Austausch der Bettwäsche inkludiert.

– Trotz Aufzug im Hotel/ Haupthaus, weisen wir Sie darauf hin, dass unsere Zimmer baulich nicht barrierefrei sind.

– Bitte beachten Sie bei Ihrer Buchung, dass wir im Gästehaus über keinen Aufzug verfügen und die Zimmer im 1. Obergeschoss nur über eine innenliegende Treppe erreicht werden können.

  1. AN- UND ABREISEZEITEN

4.1       Die gebuchten Zimmer stehen dem Gast am Anreisetag ab 15:00 Uhr zur Verfügung     (Check-In).

4.2       Am Abreisetag sind die Zimmer spätestens bis 10:00 Uhr zu räumen (Check-Out).

4.3.      Wird das Zimmer nicht spätestens bis 10:00 Uhr geräumt, ist das Hotel berechtigt, für die vertragsüberschreitende Nutzung bis 13:00 Uhr einen Betrag in Höhe von 10,00 € pro angefangene Stunde zu berechnen.
Ab 13:00 Uhr ist das Hotel berechtigt, den vollen Logispreis für eine weitere Übernachtung zu berechnen.
Dem Gast bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

4.4.      Ein früher Check-In oder später Check-Out ist nur nach Verfügbarkeit und vorheriger Absprache möglich.

  1. RÜCKTRITT DES KUNDEN (ABBESTELLUNG, STORNIERUNG UND NOSHOW)

5.1.      Ein Rücktritt des Gastes von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf der Zustimmung des Hotels in Textform.
Sofern keine kostenfreie Rücktrittsmöglichkeit vereinbart wurde, bleibt der Anspruch des Hotels auf die vereinbarte Vergütung auch bei Nichtinanspruchnahme der Leistung bestehen.

Dem Gast bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

Das Hotel hat sich jedoch ersparte Aufwendungen sowie Einnahmen aus anderweitiger Vermietung anrechnen zu lassen.

5.2.      Die Stornierungsbedingungen sind den jeweiligen Raten-Richtlinien zu entnehmen.

5.3.      No Show: Nimmt der Gast das gebuchte Zimmer am Anreisetag nicht in Anspruch, ohne zuvor wirksam vom Vertrag zurückgetreten zu sein (No Show), ist das Hotel berechtigt, 100% des vereinbarten Logispreises für den gesamten gebuchten Aufenthalt zu berechnen.

Das Hotel hat sich jedoch ersparte Aufwendungen sowie Einnahmen aus anderweitiger Vermietung anrechnen zu lassen.

Dem Gast bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

  1. RÜCKTRITT DES HOTELS

6.1.      Sofern in Textform vereinbart wurde, dass der Gast innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Hotel ebenfalls in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten (z.B. Nichteinhalten vertraglich vereinbarter Anzahlung).

  1. HAFTUNGSAUSSCHLUSS BESCHÄDIGUNGEN; VANDALISMUS UND TERRASSENNUTZUNG

7.1.      Der Gast haftet bei Schäden, die durch Vandalismus, bei Diebstahl oder Entwendung von Gegenständen entstehen. Der Gast verpflichtet sich ordnungsgemäß mit dem bereitgestellten Mobiliar innerhalb des Hotels und des Gästehauses, sowie auf den zur Verfügung gestellten Terrassen im Außenbereich umzugehen.

7.2.      Im gesamten Bereich des Hotels und des Gästehauses ist das Rauchen untersagt!

Nur in den ausgewiesenen Außenbereichen ist das Rauchen gestattet.

Bei einer Zuwiderhandlung entsteht dem Gast eine Reinigungspauschale in Höhe von 300,00 €.

Dem Gast bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

  1. DATENSCHUTZ

Es gelten unsere Datenschutzerklärungen, welche unter der Rubrik Datenschutz gesondert ausgewiesen werden.

  1. GERICHTSSTAND

Sofern der Gast Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist, ist Gerichtsstand Rostock.

(Stand 19.03.2026)